Ablauf zur Einrichtung und Verwaltung einer Versorgungszusage
Bei Erstantrag für ein Trägerunternehmen (TU) ist der Aufnahmeantrag der GUK e.V. mit einzureichen
Die Erklärung des TU zu den LA ist mit dem Formular „Erklärung des TU“ darzustellen, dies ist bei Einrichtung ebenfalls an die GUK e.V. zu übermitteln. Bei mehreren Arbeitnehmern, kann ein Erklärungsformular für alle LA / AN verwendet werden, zusätzlich bitte die Listenübersicht der LA einreichen.
Bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusagen muss eine Entgeltumwandlungsvereinbarung eingerichtet werden. Das Formular der GUK e.V. stellt hierfür eine Mustervereinbarung dar.
Die GUK e.V. ist generell Versicherungsnehmer innerhalb der Rückdeckungsversicherungen (RDV)
Jeder RDV Antrag für beherrschende GGF muss mit einer Verpfändungserklärung versehen werden. Die Verpfändungserklärung für GGF (Schriftformerfordernis laut Steuerrecht) muss auch als Gesellschafterbeschluss im TU vorliegen
Der zukünftige Leistungsanwärter (LA) ist generell die versicherte Person
Zulässig als Gewinnverwendungsmethode in der RDV sind Bonusrente und Beitragsverrechnung (sofort Abzug) bei Zusatzversicherung(en)
Die Gewinnverwendungsmethode innerhalb des Rentenbezugs ist dynamisch zu beantragen, idealerweise ist eine garantierte 1%ige Anpassung der Versorgungsleistungen zu beantragen
Die Antragsunterlagen sind vollständig an die GUK e.V. zu senden, die GUK e.V. leitet die Antragsunterlagen nach Unterzeichnung an die Versicherungsgesellschaft weiter
Die GUK e.V. erstellt einen Leistungsplan, welcher die Inhalte des Antrags zum Rückdeckungsversicherungsvertrag wiedergibt
Die Versicherungsgesellschaft erstellt den Versicherungsschein und sendet diesen an die GUK e.V.